Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - Stamex GmbH
- Allgemeines
Unseren Verkäufen liegen diese allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
- Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Verluste oder Schäden, die auf dem Transport entstehen, können wir nicht haften.
- Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in unserem Werk, Betriebsstörungen sowie Lieferverzüge von Rohstoff Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Termine. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen.
- Stornierung der Bestellung
Für den Fall, dass der Kunde einen Auftrag vor Beginn der Produktion storniert, werden ihm die bereits angefallenen Kosten für den Rohstoffeinkauf sowie die investierte Zeit, basierend auf einem vom Verkäufer berechneten Inklusivpreis in Rechnung gestellt.
- Werkzeuge und Vorrichtungen
Werkzeuge und Vorrichtungen, die kostenanteilsmässig übernommen werden, bleiben in unserem Besitz.
- Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und bleiben vorbehalten. Ausnahmen von dieser Regelung sind ausdrücklich und im Voraus schriftlich zu vereinbaren.
- Preise
Preisberichtigungen behalten wir uns vor, z.B. bei Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch unsere Werke und/oder bei Kursänderungen, Frachterhöhungen bis zum Tage der Lieferung usw.
- Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht inbegriffen.
- Zahlungsbedingungen
Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto oder nach speziellen Vereinbarungen.
- Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
- Mängel
Wir verpflichten uns zur Lieferung der Qualität wie angegeben. Für nachweisbar fehlerhafte oder falsch gelieferte Ware, soweit sich diese im Anlieferungszustand befindet, ersetzen wir kostenlos das fehlerhafte Material oder erteilen eine entsprechende Gutschrift. Alle anderen Ansprüche, auch für Zeitaufwand sowie Schadensersatzansprüche lehnen wir ab. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernehmen wir nicht.
- Reklamationen
Mängelrügen hat der Käufer innert 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber drei Monate nach Wareneingang anzumelden. Später gemeldete Mängel können nicht mehr akzeptiert werden.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist 4502 Solothurn und Erfüllungsort ist 4533 Riedholz.